Das Wichtigste in Kürze

DAS WOHNSITZPRINZIP

Du bezahlst dort Einkommenssteuer wo du auch wohnst.

DIE ANSÄSSIGKEITS- BESCHEINIGUNG

Stellt sicher, dass die Schweiz nur die Quellensteuer von 4,5% einbehält.

Vielleicht weißt du schon, dass Deutschland mit der Schweiz ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen hat. Dieses Abkommen soll letztlich nur sicherstellen, dass du als Arbeitnehmer:in nicht zweimal Steuern auf dieselben Einkünfte zahlst. Lass uns das genauer erklären:
Doppelbesteuerungsabkommen

Das Wohnsitzprinzip

Es gilt das Wohnsitzprinzip. Du musst also nur dort Steuern zahlen, wo du tatsächlich wohnst – in deinem Fall also in Deutschland. Eine Ausnahme gibt es: Der Schweizer Staat darf einen kleinen Teil deines Einkommens für sich beanspruchen – die Quellensteuer. Sie beträgt für Grenzgänger:innen 4,5 % und wird direkt vom Arbeitgeber vom Bruttolohn abgezogen. Aber auch hier gilt: Damit du nicht doppelt besteuert wirst, kannst du dir diese 4,5% in Deutschland anrechnen lassen. Eine Steuererklärung ist in der Schweiz nicht erforderlich. Diese musst du in Deutschland abgeben.
Es gibt eine Ausnahme der Quellenbesteuerung. Wenn du an mehr als 60 Tagen in der Schweiz aufgrund deiner Arbeit übernachtest, dann gilt das Wohnsitzprinzip nicht mehr. Alles was du zu dieser 60-Tage Regelung wissen musst, erfährst du hier.

Doppelbesteuerungsabkommen

Die Ansässigkeits- bescheinigung

Damit dir wirklich nur die maximal 4,5% Quellensteuer abgezogen werden, benötigt der Arbeitgeber von dir eine Ansässigkeitsbescheinigung. Sie soll bestätigen, dass du tatsächlich in Deutschland wohnst und Grenzgänger:in bist – also von der Schweiz mit dem maximalen Quellensteuersatz von 4,5% besteuert wirst.

Die Ansässigkeitsbescheinigung musst du einmalig beantragen und vom Arbeitgeber sowie vom Schweizer Finanzamt bestätigen lassen. Im Anschluss bekommst du sie als Grenzgänger:in ganz automatisch vom deutschen Finanzamt zugeschickt. Sie ist immer für ein Jahr gültig und du erhältst sie in zweifacher Ausfertigung. Die erste schickst du direkt an deinen Arbeitgeber, die zweite behältst du für dich und legst sie deiner Steuererklärung in Deutschland bei.

WO FINDEST DU DIE ANSÄSSIGKEITS- BESCHEINIGUNG

Auf der Seite des Finanzamtes von Baden-Württemberg findest du alle Infos zur Ansässigkeitsbescheinigung und wo du diese beantragen kannst. Gehe hierzu auf die Webseite https://finanzamt-bw.fv-bwl.de und suche nach DBA-Schweiz.

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