Das Wichtigste in Kürze

Die Pensionskassen in der Schweiz arbeiten mit zwei verschiedenen Systemen, um deine spätere Rente zu berechnen. 

Das Leistungsprimat

Grundlage für die Berechnung der Rentenhöhe ist der letzte versicherte Lohn.

Das Beitragsprimat

Als Grundlage für die Berechnung der Rente dient die Gesamtsumme der Einzahlungen in die 2. Säule.

Und schon sind wir wieder bei zwei Begriffen, die wir vorher noch nie gehört haben und die definitiv einer Erklärung bedürfen. Aber auch hier gilt: Alles halb so wild. Wir wollen dir das Ganze wieder in einfachen Worten erklären. Grundsätzlich arbeiten die Pensionskassen in der Schweiz mit 2 verschiedenen Systemen. Nämlich dem „Leistungsprimat“ und dem „Beitragsprimat“. Das jeweilige System bestimmt, wie deine spätere Rente berechnet wird.
Beitragsprimat

Das Leistungsprimat

Wenn deine Pensionskasse das Leistungsprimat anwendet, hängt deine Rente von der Höhe deines letzten versicherten Lohnes ab. Im Vorsorgereglement ist beispielsweise festgelegt, dass deine Rente 60% deines versicherten Lohnes beträgt. Vorausgesetzt, du bleibst bis zu deiner Pensionierung in dieser PK, ist deine Rente also von Anfang an ziemlich genau definiert.

Beitragsprimat
Beitragsprimat

Dieses System hat aber einige Nachteile, weshalb die meisten PKs bereits auf das Beitragsprimat umgestellt haben. Zum einen trägt die Pensionskasse bei diesem System das volle Anlagerisiko, was sie beim heutigen Zinsniveau weder wollen noch können. Andererseits kann es für dich von Nachteil sein, wenn du in einem Jahr deinen Bruttolohn reduzierst (z.B. durch unbezahlten Urlaub). Wenn du dann z.B. invalide wirst, kann deine Invalidenrente deutlich tiefer ausfallen.

Beitragsprimat

Das Beitragsprimat

Bei diesem System hängt die Höhe deiner Rente davon ab, wie viel du im Laufe der Jahre in die Pensionskasse eingezahlt hast und wie hoch die Zinsen sind. Es kommt also darauf an, wie viel du angespart hast. Ein festgelegter Prozentsatz, der sogenannte Umwandlungssatz, von diesem Sparbetrag ergibt dann deine jährliche Rente.
Und hier findest du in deinem PK-Reglement ziemlich sicher zwei verschiedene Umwandlungssätze.

Nämlich einen für das Obligatorium und einen für das Überobligatorium.

Der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil ist im BVG festgelegt und beträgt zurzeit noch 6,8%. Für den überobligatorischen Teil kann die PK selbst einen Prozentsatz festlegen, der in der Regel tiefer liegt. Bei diesem System spielt es also keine Rolle, wie hoch dein Bruttolohn bei der Pensionierung ist. Die Höhe deiner Rente hängt aber von der Summe deiner Beiträge, den erzielten Zinsen (also dem Anlageerfolg) und dem Umwandlungssatz der Säule 2b ab.

Beitragsprimat
Der Schweizer Bundesrat plant eine Rentenreform. Dabei soll der gesetzlich vorgeschriebene Umwandlungssatz auf den obligatorischen Beiträgen von 6,8% auf 6% gesenkt werden. Damit soll deine Rente länger aus deinen eigenen Beiträgen garantiert werden. Für dich würde das eine Kürzung deiner monatlichen Rente bedeuten.
Beitragsprimat

Bietet dir deine Pensionskasse ein Überobligatorium an, also freiwillige Einzahlungen, kann die Pensionskasse anstelle der beiden unterschiedlichen Umwandlungssätze einen so genannten „umhüllenden“ Umwandlungssatz, also einen Durchschnittssatz verwenden. In diesem Fall findest du in deinem Reglement nur einen Umwandlungssatz, der in der Regel tiefer ist als der gesetzlich vorgeschriebene Satz für das Obligatorium. Das ist nur dann zulässig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrente (d.h. 6,8% x Obligatorium) nicht unterschritten wird. Liegt die berechnete Rente (also z.B. 5% x Obligatorium + 5% x Überobligatorium) über dieser Mindestrente, ist das Umhüllungsverfahren erlaubt. Die Einhaltung der gesetzlichen Mindestrenten muss von der PK in einer Art Schattenrechnung im Hintergrund nachgewiesen werden.

Grundsätzlich sind aber die beiden Sparbeiträge, der obligatorische und der überobligatorische Teil, getrennt zu betrachten. Alle Bestimmungen zum obligatorischen Sparteil sind im BVG geregelt. Alle Bestimmungen für den überobligatorischen Sparteil sind in deinem PK-Reglement festgelegt. Unterschiede gibt es nicht nur beim Umwandlungssatz. Das BVG schreibt z.B. auch für deinen obligatorischen Sparanteil eine Mindestverzinsung von derzeit 1% vor. Das bedeutet, dass dein Sparanteil pro Jahr um mindestens 1% wachsen muss. Das muss deine Pensionskasse garantieren. Dieser Prozentsatz wurde in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt. Auch hier liegt der Grund darin, dass deine Auszahlung länger finanziert werden muss und das allgemeine Zinsniveau nach wie vor historisch tief ist. Mit 1% kann die Inflation nicht einmal mehr annähernd ausgeglichen werden. Gut, zumindest erhältst du diese 1%, beim überobligatorischen Anteil gibt es nicht einmal eine Mindestverzinsung, außer, dein PK Reglement legt diese fest.

Und hier nochmal eine Übersicht für dich:

Beitragsprimat

Jetzt macht es Sinn, einen Blick in das Reglement deiner PK zu werfen. Wenn du aus dem Reglement nicht schlau wirst, frage am besten direkt bei deiner PK nach, wie sich deine spätere Rente genau zusammensetzt. Mittlerweile wenden über 90% der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen das Beitragsprimat an.

An dieser Stelle noch ein kleiner Hinweis: Wenn du innerhalb der Schweiz die Stelle wechselst, wird dein Pensionskassenguthaben einfach an die Vorsorgeeinrichtung deines neuen Arbeitgebers überwiesen. Für dich gilt dann das PK-Reglement deines neuen Arbeitgebers.

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