Das Wichtigste in Kürze
AB 1. JULI 2023 DARFST DU BIS ZU 49,9% IM HOMEOFFICE ARBEITEN
ohne deinen Grenzgänger:innen-Status zu verlieren.
ES GIBT AUSNAHMEN
z.B. wenn du noch einer weiteren Beschäftigung in Deutschland nachgehst.
DU HAST DIE MÖGLICHKEIT EINE ZEITLANG AUCH 100% IM HOMEOFFICE ZU ARBEITEN.
Je nach Umständen kannst du mit deinem Arbeitgeber eine gesonderte Abmachung treffen. Hierbei gelten gewisse Regeln.
DU MUSST NICHTS UNTERNEHMEN.
Aber dein Arbeitgeber muss je nach Umfang deiner Homeoffice-Zeit eine Bescheinigung für dich ausfüllen.
Das gilt ab 1.Juli 2023
Ab Juli dürfen wir Grenzgänger:innen bis zu 49,9% im Homeoffice arbeiten, ohne unseren Status zu verlieren. Wir bleiben also in der Schweiz sozialversichert, so lange wir mindestens 50% unserer Arbeitszeit in der Schweiz verbringen.
FÜR WEN GELTEN DIE REGELN?
Diese Regeln gelten für alle Grenzgänger:innen die sich zwischen den Staaten bewegen, die das Abkommen unterzeichnet haben. Wir Grenzgänger:innen mit Wohnsitz in Deutschland und einem Arbeitgeber in der Schweiz sind also betroffen. Außerdem kommt es noch auf die Staatsangehörigkeit an. Hast du die Staatsbürgerschaft eines der Länder die unterzeichnet haben, dann gelten die Regelungen auch für dich. Eine Liste der Staaten die bei dem Abkommen mit machen findest du hier.
GIBT ES AUSNAHMEN?
Natürlich gibt es die.
Das Abkommen gilt in folgenden Fällen nicht:
- Wenn du neben dem Homeoffice noch andere Tätigkeiten in Deutschland ausübst (z.B. Kundenbesuche).
- Wenn du neben deinem Homeoffice noch in einem anderen EU/EFTA-Staat (nicht Deutschland) arbeitest.
- Wenn du selbstständig bist.
Trifft etwas davon auf dich zu oder bist du unsicher? Dann wende dich am besten direkt an deinen Arbeitgeber und frage ganz konkret nach, welche Regelungen in deinem Fall jetzt gelten.
GIBT ES DIE MÖGLICHKEIT AUCH WEITERHIN 100% IM HOMEOFFICE ZU ARBEITEN?
Muss ich etwas tun?
Fazit
Quellen:
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