Das Wichtigste in Kürze

DIE ERHÖHUNG ERFOLGT SCHRITTWEISE

Die Anhebung des Rentenalters erfolgt bei den Jahrgängen 1961 bis 1963 in 3 Monatsschritten.

DIE FRAUEN DER JAHRGÄNGE 1961 BIS 1969 GEHÖREN ZUR ÜBERGANGSGENERATION

Frauen der Übergangsgeneration haben verschiedene Möglichkeiten und können zwischen Zuschlägen und einem Vorbezug wählen.

Es ist beschlossen. Die Reform der AHV (AHV 21) wurde vom Schweizer Volk mit knapper Mehrheit angenommen und vom Bundesrat festgesetzt. Sie wird am 1.1.2024 in Kraft treten. Die Reform beinhaltet nicht nur die Erhöhung des Rentenalters für Frauen, sondern auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, um die AHV zu stützen. Dies war notwendig, da die AHV, die auf einer Umlagefinanzierung beruht (die Beiträge der aktuellen Einzahler:innen werden direkt an die aktuellen Rentenbezieher:innen ausbezahlt), schon lange nicht mehr tragfähig ist. Rund ein Viertel der Beiträge stammt bereits aus anderen Steuermitteln.

Die Anhebung des Renteneintrittsalters war umstritten, wurde aber mit diesem Entschluss vereinheitlicht. Damit liegt das Rentenalter wieder einheitlich bei 65 Jahren – wie bei der Einführung der AHV in den 1940er Jahren.
Renteneintrittsalter

Die schrittweise Anhebung

Das Renteneintrittsalter für Frauen wird schrittweise um drei Monate pro Jahr angehoben. Die Anhebung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform, also ab 2025. Das bedeutet, dass Frauen, die 1960 geboren sind und demnach 2024 64 Jahre alt werden, noch nicht von der Anhebung des Referenzalters betroffen sind. Danach steigt das Referenzalter der Frauen wie in der folgenden Tabelle dargestellt:

Renteneintrittsalter

Ab 2028 gilt also das einheitliche Rentenalter von 65 Jahren. Dies gilt übrigens auch für die berufliche Vorsorge, also deine Pensionskasse.

Renteneintrittsalter

Die Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gehören zur Übergangs-Generation

Wenn du zu dieser Übergangsgeneration gehörst, wirst du für die Erhöhung des Rentenalters entschädigt. Du kannst dich entweder für einen lebenslangen Zuschlag zu deiner Rente entscheiden oder du verzichtest auf die Erhöhung und gehst früher in Rente. Schauen wir uns die beiden Möglichkeiten etwas genauer an.
 
1. Rentenzuschlag: Wenn du das neue Referenzalter annimmst und länger arbeitest, erhältst du einen lebenslangen Zuschlag zu deiner Rente, also eine Rentenerhöhung. Wie hoch dieser Zuschlag ist, hängt von deinem Geburtsjahr, deinem durchschnittlichen Jahreseinkommen und deiner Beitragsdauer ab. Dabei gibt es noch einige Besonderheiten zu beachten:
2. Vorbezug: Du kannst dich aber auch gegen die Anhebung des Rentenalters entscheiden und weiterhin mit 64 Jahren in Rente gehen. Es ist auch weiterhin möglich, mit 62 Jahren in Rente zu gehen. In diesem Fall wird deine Rente weniger stark gekürzt als ursprünglich vorgesehen. Die Höhe der Kürzung hängt wiederum von deinem Geburtsjahr und der Höhe deines Einkommens ab.
 
Die Höhe eines eventuellen Zuschlags oder Abschlags kannst du dir übrigens direkt auf der Seite des Bundesamtes für Sozialversicherungen ausrechnen lassen. Wir haben die Seite hier verlinkt.
 
Hast du noch Fragen zu diesem Thema oder gibt es in deinem Fall etwas Besonderes zu beachten, dann kannst du dich gerne an uns oder direkt an die ZAS (Zentrale Ausgleichskasse) wenden. Sie ist für dich als Grenzgänger:in rund um das Thema Sozialversicherungen zuständig.
 

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