Das Wichtigste in Kürze

Die deutsche Betriebsrente

Lohnt sich nicht immer. Es kommt auf die Höhe der Zuschüsse und die gewählte Anlageform an.

Die Schweizer Pensionskasse

Dein Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen.

Das Rentensystem der Schweiz basiert wie das Deutschlands auf den drei Säulen der gesetzlichen Rente (1. Säule), der betrieblichen Altersversorgung (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Alle Säulen unterscheiden sich jedoch in sich. Gerade bei der 2. Säule, der betrieblichen Altersvorsorge, gibt es enorme Unterschiede und die beiden Systeme sind kaum miteinander zu vergleichen. Welches Land hat nun die bessere Lösung gefunden?

Betriebsrente
Betriebsrente

Die Deutsche Betriebsrente

In Deutschland gibt es das Betriebsrentengesetz. Es sieht vor, dass jede:r Arbeitnehmer:in ein Anrecht darauf hat, dass ein Teil seines Lohnes dazu verwendet wird, eine Betriebsrente aufzubauen. Diese Einzahlungen können bis zu einer bestimmten Höhe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.

Die Private Rentenversicherung

Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit eine private Rentenversicherung abzuschließen. Mittlerweile muss der Arbeitgeber bei solch neuen Verträgen einen Zuschuss von 15 % auf die Beiträge der Arbeitnehmer:innen zahlen. Seit 2022 müssen Arbeitgeber auch bereits bestehende Verträge bezuschussen. Wichtig hierbei ist eine Versicherung zu wählen, deren Kosten sehr gering sind. Das gelingt z.B. über eine ETF-basierte Nettopolice.

Dein Arbeitgeber übernimmt das für dich

Übernimmt dein Arbeitgeber die gesamte betriebliche Altersvorsorge für dich, kann er auch die Anlageform bestimmen. Er kann zwischen verschiedenen Durchführungswegen wählen (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage/Pensionszusage, Unterstützungskasse).

Ob sich die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland lohnt, hängt letztlich davon ab, was der Arbeitgeber genau anbietet und zu welchen Konditionen. Vor allem aber davon, wie stark sich der Arbeitgeber an der Finanzierung der Beiträge beteiligt.

Betriebsrente

Die Schweizer Pensionskasse

In der Schweiz ist die berufliche Vorsorge im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) geregelt. Das BVG definiert Mindestleistungen, die du und dein Arbeitgeber aufbringen müssen (=Obligatorium). Darüber hinaus kann dein Arbeitgeber freiwillige Leistungen festlegen (=Überobligatorium).

Das BVG-Obligatorium gilt für alle Arbeitnehmer:innen, die schon in der 1. Säule versichert sind, mindestens CHF 22’050 (Stand 2023) verdienen und über 18 Jahre alt sind. Erst ab dem 25. Geburtstag wird für das Alter gespart. Vorher werden nur die Risiken Invalidität und Tod versichert.

Die Betriebsrente aus der Pensionskasse macht oft einen großen Teil der späteren Rentenzahlungen aus. Die Pensionskassen müssen dir alternativ auch eine Einmalzahlung von mindestens 25 % gewähren, wenn du in Rente gehst. Viele lassen aber auch eine 100%ige Auszahlung statt monatlicher Rentenzahlungen zu.
Achtung – für dich als Grenzgänger:in gilt: Die Auszahlung wird in Deutschland versteuert. Zumindest wenn du während deiner Rente dort wohnen bleibst.

Generell kann man sagen, dass die 2. Säule in der Schweiz einen viel höheren Stellenwert hat als in Deutschland. Für uns persönlich sind die Regelungen in der Schweiz auch viel verständlicher und nachvollziehbarer. Wir sind froh, dass wir in der Schweiz eine 2. Säule haben.

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