Das Wichtigste in Kürze

Obligatorium und Überobligatorium

Die Mindestbeiträge, die du und dein Arbeitgeber in die 2. Säule einzahlen müssen, bilden das Obligatorium. Freiwillige Beiträge bilden das Überobligatorium.

Freizügigkeitsleistungen

Einzahlungen in die 2. Säule müssen grundsätzlich bis zur Pensionierung in der Schweiz bleiben. Das nennt man Freizügigkeit. Wie immer gibt es Ausnahmen.

Pensionkassenreglement

Hier finden sich die Bestimmungen für das Überobligatorium (Säule 2b).

Die Bestimmungen zur 2.Säule sind alle im BVG und UVG geregelt. Das ist das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und das Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Ja, auch die 2. Säule soll nicht nur dein Alter absichern, sondern auch im Falle von Invalidität oder Tod der Partnerin oder des Partners dafür sorgen, dass du deinen Lebensstandard halten kannst (auch hier gilt wieder: ein ehrbares Ziel, das nur selten erreicht wird). Wir werden uns an dieser Stelle wieder nur mit deiner Altersabsicherung und nicht mit Invalidität, Tod oder Unfall befassen.

Hier kommen wir nun zu den beiden Begriffen „obligatorisch“ und „überobligatorisch“. Das klingt mal wieder schlimmer als es ist und wir erklären dir den Unterschied einfach.

Obligatorisch

Obligatorium und Überobligatorium

Das BVG legt Mindestbeiträge fest die dein Unternehmen und du für die 2.Säule leisten müssen. Das sind also die obligatorischen Beiträge. Man spricht hier auch von der Säule 2a. In den meisten Fällen bietet dir dein Arbeitgeber darüber hinaus überobligatorische Beiträge an. Das sind alle Beiträge die über dem gesetzlichen Minimum liegen. Das wäre dann die Säule 2b. Überobligatorische Beiträge sind durchaus üblich und je nach Höhe dieser Zusatzbeiträge kannst du so ganz ohne dein bewusstes Zutun besser oder schlechter abgesichert sein. Zusätzlich sind auch „Einkäufe“ in deine Pensionskasse möglich. Du kannst also freiwillig noch mehr in die Säule 2 einbezahlen, um deine spätere Rente zu erhöhen. Als Grenzgänger:in sind solche freiwilligen Einzahlungen aber leider nicht steuerlich abzugsfähig.
Obligatorisch

Freizügigkeits-Leistung

Ein weiterer Begriff, den wir schon oft gehört, aber nie wirklich verstanden haben, worum es geht: Freizügigkeitsleistung. Wenn du deine Stelle in der Schweiz (vorübergehend) aufgibst, kann und darf dein angespartes Geld aus der 2. Säule nicht in der Pensionskasse deines Arbeitgebers bleiben. Es wird automatisch zu einer sogenannten Freizügigkeitsleistung. Dieses Geld soll weiterhin deiner Altersvorsorge dienen und muss deshalb bis zu deiner Pensionierung in der Schweiz bleiben. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann die 2. Säule vor der Pensionierung ausbezahlt werden (z.B. wenn du dich selbständig machst oder das Geld für Wohneigentum verwenden möchtest). Die aktuelle Höhe deines Freizügigkeitsguthabens findest du auf deinem Pensionskassenausweis unter einem der folgenden Begriffe: Altersguthaben / Freizügigkeitsleistung / Sparkapital / Sparversicherung. Es handelt sich also um den Gesamtbetrag, der bisher für dich angespart wurde. Der obligatorische Teil wird meistens separat ausgewiesen. Wenn du wissen willst, wie hoch der überobligatorische Teil ist, musst du ihn mit diesen beiden Werten selber berechnen (Altersguthaben – obligatorischer Teil = überobligatorischer Teil).
Obligatorisch

Pensionskassen-Reglement

Für das Überobligatorium (Säule 2b) hat jede Pensionskasse eigene Bestimmungen. Diese sind im Reglement der Pensionskasse festgehalten. Zur Erinnerung: Die Bestimmungen für das Obligatorium sind gesetzlich geregelt. Zwischen den einzelnen Pensionskassen und ihren Reglementen gibt es große Unterschiede. Mit dem Antritt einer Stelle in der Schweiz bist du automatisch an das Reglement der jeweiligen Pensionskasse gebunden. Auch wenn du kaum Einfluss darauf hast, ist es ratsam, das eigene Reglement zu kennen und zu verstehen.
Wir neigen auch dazu, den jährlichen Bescheid der Pensionskasse einfach abzuheften, ohne ihn vorher genau angeschaut zu haben. Ein Fehler, wie wir finden.
Damit du den nächsten PK-Bescheid nicht einfach ablegst, möchten wir dir hier die verschiedenen Positionen darauf erläutern.

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